Mit Hund am Arbeitsplatz
Den geliebten Vierbeiner mit ins Büro nehmen – das ist eine Traumvorstellung vieler Hundebesitzer. Doch nicht jeder ist mit einem Tier am Arbeitsplatz einverstanden. Wann also ist ein Bürohund erlaubt und was sollte dabei beachtet werden?
Wer seinen Hund mit ins Büro nehmen möchte, braucht dafür die Erlaubnis seines Arbeitsgebers, einen Rechtsanspruch darauf hat er in Österreich nicht. Der Chef kann den Bürohund ohne Begründung verbieten, was Herrchen oder Frauchen akzeptieren muss. So mancher Vorgesetzte hat jedoch nichts gegen Vierbeiner einzuwenden. Viele finden sogar, dass Tiere die Laune im Büro deutlich heben.
Das muss allerdings nicht jedem Kollegen so gehen. Daher ist es wichtig, als Hundebesitzer einige Richtlinien zu befolgen, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.
Zunächst sollte der Bereich, in dem sich der Vierbeiner aufhalten darf, beschränkt werden, z. B. auf einzelne Räume. Dies gibt Mitarbeitern, die allergisch sind oder eine Hundephobie haben, die Möglichkeit, dem Tier auszuweichen. Der Hund wiederum hat einen Platz, an dem er ungestört liegen kann. Es ist Aufgabe des Hundehalters, dafür zu sorgen, dass sein Tier in dem vorgesehenen Bereich bleibt und nicht permanent durch die Räume läuft oder jemanden stört.
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Dies setzt wiederum voraus, dass der Hund gut erzogen ist. Er muss begreifen, dass das Büro kein Tummelplatz ist und die vielen Menschen nicht dazu da sind, um ihn zu bespaßen. Das sollte auch dem Besitzer klar sein, denn es liegt in seiner Verantwortung, dass sowohl seine Kollegen als auch sein Hund stressfrei den Arbeitstag verbringen. Das kann mitunter auch bedeuten, die Mitarbeiter zu „erziehen“ und ihnen klar zu machen, dass sie den Hund in Ruhe lassen sollen, wenn er schläft, oder ihm keine Leckerli zustecken. Hier sollten klare Absprachen erfolgen.
Es ist wichtig, dem Vierbeiner im Laufe des Arbeitstages Auslauf und Beschäftigung zu bieten, damit er ausgelastet ist. Dass der Hund zudem sauber und gesund sein sollte, versteht sich von selbst.
Mit klaren Regeln lässt sich so für Mensch und Tier eine angenehme Atmosphäre schaffen und der Bürohund kann eine Bereicherung im Arbeitsalltag darstellen und keinen Störfaktor.
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