Reisen

Urlaubs-Checkliste: e-card nicht vergessen!

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Und mit ihnen der nächste Urlaub. Was unbedingt mit ins Gepäck sollte: die e-card.

Mit der e-card ist man nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der e-card macht das möglich.

Auch, wenn man in Österreich urlaubt, ist es wichtig bei einem Arztbesuch oder im Krankenhaus die e-card vor der Behandlung vorzuweisen und darauf hinzuweisen, dass man sich im Urlaub befindet um eine Verletzung der Quartalsregelung zu vermeiden. Pro Quartal kann eine praktische Ärztin oder Arzt, drei Fachärztinnen oder Fachärzte und beliebig viele Zahnärztinnen oder Zahnärzte, die einen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse haben, besucht werden.

Was viele nicht wissen: Die blaue Seite der e-card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Damit ist man in vielen europäischen Ländern auch im Urlaub krankenversichert. Sie muss ebenfalls vor der Behandlung vorgezeigt werden. Gültig ist die EKVK in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Reisen in die Türkei muss davor ein Urlaubskrankenschein bei der Arbeitsstelle oder beim zuständigen Krankenversicherungsträger besorgt werden.

WICHTIG

Unbedingt darauf achten, dass auf der blauen Seite alle Felder ausgefüllt sind. Sind nur Sternsymbole zu sehen, ist die EKVK nicht gültig. Wenn das der Fall ist, kann vor dem Reiseantritt beim jeweiligen Krankenversicherungsträger eine provisorische Ersatzbescheinigung beantragt werden.

Wer im Urlaub in einem Land erkrankt, das die EKVK anerkennt, hat das Recht, dort so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person. Aber Achtung: Ausländische Sozialversicherungen zahlen nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische! Zum Beispiel decken regionale Versicherungen in vielen anderen Ländern Zahnbehandlungen mit viel geringerem Prozentsatz ab als in Österreich.

Übrigens: Wenn z.B. Hotelangestellte einen Arzt oder eine Ärztin rufen, muss der Patient bzw. die Patientin sie darauf hinweisen, dass sie von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin behandelt werden möchte. Sollte kein Vertragsarzt vor Ort sein und der Patient von einem Privatarzt behandelt werden, ist es wichtig eine detaillierte Rechnung zu verlangen.

Das muss auf der Privatarzt-Rechnung stehen: alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe, etc. samt ihren Preisen müssen einzeln aufgelistet sein.

Zurück in Österreich kann die bezahlte Rechnung dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Diese wird dann behandelt wie die Rechnung eines österreichischen Privatarztes. 80 Prozent des heimischen Tarifhonorars werden rückerstattet.

Wenn man im Urlaub ins Krankenhaus muss

Ist die Verrechnung mit der EKVK bei einem Krankenhausaufenthalt im Urlaub nicht möglich, erhält die Patientin bzw. der Patient 2019 einen Pflegekostenzuschuss von maximal € 251,37 pro Tag.

Wer eventuelle zusätzliche Kosten durch unerwartete ärztliche Hilfe im Urlaub vermeiden möchte, hat die Möglichkeit eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Und auch über Zusatzangebote von Kreditkartenfirmen sowie Automobilklubs sind oft viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub abgedeckt.

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