Unterhaltsgarantie für Kinder kommt nicht
Wie Vizekanzler Werner Kogler in Vertretung von Justizministerin Alma Zadic heute bekanntgab, wird die im Wahlkampf noch von allen Parteien geforderte Unterhaltsgarantie für Kinder doch nicht kommen, da sie nicht verfassungskonform umsetzbar sei.
Zwar ist im türkis-grünen Regierungsplan eine breite Reform des Scheidungs- und Unterhaltsrechts vorgesehen, doch aus der geplanten Unterhaltsgarantie für Kinder im Trennungsfall wird vorerst einmal nichts werden. Der Grund: Wenn die „Unterhaltsgarantie“ eine Mindestsumme umfasst, die unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist, so bestehe, so Vizekanzler Werner Kogler in Vertretung der karenzierten Justizministerin Alma Zadic, keine Möglichkeit einer verfassungskonformen Umsetzung.
Staat kann Unterhalt nur bevorschussen
Garantiert der Staat allerdings den gerichtlich festgelegten Unterhalt, indem er ihn bevorschusst und ihn dann vom Unterhaltsschuldner eintreibt, so sei das, so Kogler, bereits Realität, da das seit Längerem umgesetzt werde. Ein Fixbetrag sei jedoch ausgeschlossen, da sich die Höhe des Unterhalts für jedes Kind am Gehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils orientiert.
Opposition und Experten sind enttäuscht
Die SPÖ zeigt sich davon empört und spricht von einem gebrochenen Versprechen. „Die Beantwortung dieser Anfrage ist unerhört und eine Verhöhnung vieler Alleinerzieherinnen“, sagt die Katharina Kucharowits, Nationalratsabgeordnete der SPÖ. Das zeige, dass der Regierung betroffene Frauen und Kinder egal seien.
Für Barbara Beclin, Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien, ist der Zugang des Justizministeriums zur Materie zu „konservativ“. Zwar sei die Auszahlung eines bestimmten Mindestbetrags im Sinne einer Sozialleistung zivilrechtlich nicht möglich, aber es sei „sehr wohl möglich, das unter einen rechtlichen Hut zu bringen“, so die Juristin. Etwa, indem im Rahmen der angekündigten Kinderbedarfsanalyse ein bestimmter Betrag gesetzlich festgesetzt wird, den alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer aktuellen Zahlungsfähigkeit für ihre Kinder leisten müssen. Dann, so Beclin, sei es möglich, dass der Staat hier im Bedarfsfall bevorschusst und die Summe garantiert. Laut Beclin würde das doppelt helfen: Man könne Kinderarmut entgegenwirken und der Staat müsse keine „Luxusunterhalte“ mehr bevorschussen, da der Unterhaltsbetrag ja nach oben begrenzt wäre.
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