Freizeit

Start in den Hüttensommer 2021: Es geht bergauf

Willkommen im Hüttensommer: Die Schutzhütten des Österreichischen Alpenvereins freuen sich wieder auf Tages- und Nächtigungsgäste.

Gmundner Hütte am Traunstein in Oberösterreich.

Der Sommer befindet sich im zügigen Anmarsch und damit geht auch die Bergsportsaison langsam los. Auch in diesem Jahr kennt das Coronavirus keine Höhenangst und beschäftigt so auch die Pächter und Betreiber der Alpenvereinshütten. Der Österreichische Alpenverein hat deshalb gemeinsam mit dem Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ), die Dachorganisation aller bedeutenden heimischen Alpinen Vereine, und dem Deutschen Alpenverein erneut ein Corona-Konzept ausgearbeitet, das für alle Hütten gilt und sowohl Wirten als auch Gästen eine klare Linie für den sicheren Berggenuss vorgibt.

Ohne Reservierung kein Schlafplatz

Allgemein gilt: Bergsportler dürfen Hütten nur gesund und mit einem Nachweis der eines der 3G’s – getestet, genesen oder geimpft – betreten. Zudem gehört eine eigene FFP2-Maske sowie ein eigenes Handtuch zur Ausstattung im Wanderrucksack. Für diejenigen, die auf einer Hütte übernachten wollen, kommen noch ein eigener Schlafsack (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack) und ein Polsterbezug mit ins Gepäck. Ganz wichtig: Der Übernachtungsplatz muss vorab reserviert werden. Ohne Reservierung gibt es keinen Schlafplatz. „Am allerwichtigsten ist es, dass sich die Bergsportler vor einer Tour ausreichend informieren und vorbereiten. Wir haben dieses Konzept erstellt, um es allen Beteiligten so leicht wie möglich zu machen, sich auf diesen zweiten Bergsommer mit Corona einzustellen und ihn genießen zu können“, so Andreas Ermacora, Präsident des Österreichischen Alpenvereins.

Die Reservierungspflicht gilt übrigens auch bei Selbstversorgerhütten. Menschen, die mehrere Tage unterwegs sind oder sich mehr als eine Nacht in einer Hütte aufhalten, müssen außerdem Selbsttests mitbringen. Der Grund: Ein negativer PCR-Test hat lediglich eine Gültigkeit von 72 Stunden, beim Antigentest sind es nur 48 Stunden. Danach muss neu getestet werden. Der Selbsttest hat dann wiederum die Gültigkeit von 24 Stunden. Bei einem Hüttenwechsel muss er auf der zweiten Hütte wiederholt werden. Außerdem sollten immer die regionalen Ausnahmeregelungen, abhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Bezirken und Bundesländern, beachtet werden.

Bitte zu Tisch!

Was die Gastronomie betrifft, so sind die Regeln oberhalb der Baumgrenze so: Besuchergruppen dürfen innerhalb der Hüttenräumlichkeiten maximal aus vier Personen mit bis zu sechs Minderjährigen bestehen. Im Freien dürfen mehr Menschen an einen Tisch: Zehn Personen plus zehn Minderjährige ist hier die Obergrenze. Der VAVÖ empfiehlt die Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Außer am Tisch gilt überall FFP2-Maskenpflicht. Die vorgeschriebene Sperrstunde für Hütten ist außerdem 22 Uhr. Registrierungspflicht gilt für die Gäste, die sich länger als 15 Minuten auf der Hütte aufhalten.

Für den Fall, dass ein Gast während seines Aufenthalts positiv getestet wird, gilt folgende Vorgehensweise: Die Person wird sofort isoliert und der Hüttenwirt verständigt die zuständigen Behörden. Diese geben die weiteren Schritte vor. Ist ein sofortiger Abstieg bzw. ein Abholen nicht möglich, wird die Person (z. B. über Nacht) in einem separaten Raum isoliert.

Die Hüttenwirte werden angesichts der erneuten außergewöhnlichen Situation vor eine große Aufgabe und Verantwortung gestellt. „Unsere Hüttenpächter gehen dennoch positiv in die Hüttensaison und freuen sich auf ihre Nächtigungs- wie Tagesgäste“, so Ermacora. Ein respektvoller Umgang und vor allem die Einhaltung der Bestimmungen von Seiten der Bergsportler seien die Voraussetzung dafür, dass auch die Hütten den Sommer über geöffnet bleiben können und Wirte wie Gäste den Bergsommer 2021 genießen können.

Die Regeln noch einmal zusammengefasst:

Allgemeines / Beherbergung

  • Besuche unsere Hütten nur gesund und mit gültigem Zutrittstest bzw. mit Nachweis der Testausnahme!
  • Bringe deine eigene FFP2-Maske und dein eigenes Handtuch mit!
  • Reserviere deinen Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
  • Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug möglich (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack)!
  • Nimm´ für Mehrtagestouren oder längere Aufenthalte Selbsttests mit!
  • Bei Selbstversorgerhütten informiere dich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen – auch hier gilt die Reservierungspflicht!

Gastronomie

  • Alle Gäste benötigen einen gültigen negativen Zutrittstest bzw. den Nachweis der Testausnahme.
  • Besuchergruppe indoor max. 4 Personen zzgl. max. 6 Minderjährigen aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Besuchergruppe im Freien max. 10 Personen zzgl. max. 10 Minderjährige aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Besuchergruppe im Freien max. 10 Personen zzgl. max. 10 Minderjährige aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Sperrstunde 22 Uhr
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste, außer am Tisch
  • Personen einer Gästegruppe mit Nächtigung dürfen gemeinsam an einem Tisch ohne Mindestabstand untergebracht werden.
  • Registrierungspflicht der Gäste ab einem Aufenthalt von mehr als 15 min. – indoor und outdoor!

Maßnahmen und Empfehlungen rund um das Coronavirus (u.a. Leitlinien zu „Bergsport im Freien“): https://www.ots.at/redirect/alpenverein22

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