Neue EU-Leitlinien sollen Plastikmüll eindämmen
Soeben wurden neue EU-Leitlinien zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie veröffentlicht. Ab 03. Juli 2021 gilt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Feuchttücher und Damenhygiene-Produkte, die Kunststoff enthalten.

Von der Öffentlichkeit noch weitgehend unbemerkt, hat die EU Kommission dieser Tage ein ganz wichtiges, ergänzendes Regelwerk zur Einwegkunstoff Richtlinie (Single-Use Plastic Directive, kurz SUPD) veröffentlicht, die nun mit 3. Juli in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Basierend auf der Festlegung der SUPD, wonach Plastik in manchen Einwegprodukten gänzlich verboten wird (etwa Trinkhalme oder Einkaufstaschen) und andere wiederum eine klare erkennbare Kennzeichnung auf der Verpackung haben müssen, dass dieses Produkt Plastik enthält (etwa Monatshygieneartikel oder Feuchttücher), wurde in der nunmehrigen Veröffentlichung bis ins Detail für alle Produktgruppen geregelt, wie die Regelungen anzuwenden sind.
Endlich Klarheit im Kampf gegen die Umweltverschmutzung durch Plastikabfälle
Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von nachhaltig erzeugten Spezialfasern, begrüßt den Erlass der Leitlinien zur Umsetzung der am 05. Juni 2019 in Kraft getretenen Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904. Die EU-Kommission präzisiert darin, welche Produkte in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, und sorgt damit für Klarheit im gemeinsamen Kampf der EU-Mitgliedsstaaten gegen die Umweltverschmutzung durch Plastikabfälle. Eine nachhaltige und innovative Lösung für dieses vom Menschen gemachte Problem bieten die holzbasierten und biologisch abbaubaren Cellulosefasern der Lenzing wie jene der Marke VEOCEL™.
„Die Verschmutzung der Umwelt – insbesondere der Meere – ist eines der größten Probleme unserer Zeit. Insofern begrüßen wir die Maßnahmen der EU, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und den Übergang zu echten Kreislaufmodellen zu fördern“, sagt Robert van de Kerkhof, Mitglied des Vorstandes der Lenzing Gruppe. „Lenzing investiert seit vielen Jahren in die Entwicklung von nachhaltigen und innovativen Lösungen für die Textil- und Vliesstoffbranchen und wird auch in Zukunft intensiv daran arbeiten, eine systemische Veränderung in Richtung Kreislaufwirtschaft zu erzielen“, so van de Kerkhof.
Lenzing ist mit ihren ambitionierten Nachhaltigkeitszielen Vorreiterin der produzierenden Industrie und insbesondere der Faserindustrie. Die erheblichen Investitionen, die das Unternehmen zur Entwicklung nachhaltiger Innovationen, aber auch zur Umsetzung der Klimaziele in Richtung CO2-Neutralität tätigt, stärken nicht nur die Marktposition und erhöhen den Shareholder-Value, sondern schaffen auch kontinuierlich neue Arbeitsplätze.
Einheitliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
Die Einwegkunststoffrichtlinie sieht ab 03. Juli 2021 auch einheitliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Produkte auf der Verpackung oder auf dem Produkt selbst vor. Darunter fallen etwa Damenhygiene-Produkte und Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege, die Kunststoffe enthalten.
„Das Thema Hygiene nimmt einen immer höheren Stellenwert ein und ist gerade unter den gegebenen epidemischen Zuständen ein Gebot der Stunde. Bei aller Sorge um die Gesundheit dürfen wir aber nicht auf unsere Umwelt vergessen“, sagt Jürgen Eizinger, Vice President Global Nonwovens Business bei Lenzing. „Die Einwegkunststoffrichtlinie der EU ermöglicht Konsumentinnen und Konsumenten eine bewusstere Kaufentscheidung. Daher begrüßen wir diese Richtlinie und die Leitlinien, die Klarheit schaffen. Lenzing bietet mit ihren VEOCEL™ Fasern schon heute eine natürliche Lösung für das Problem der globalen Plastikverschmutzung und erweitert ihre Kapazitäten für holzbasierte Spezialfasern stetig, um die Entwicklung nachhaltiger Feuchttücher und Hygieneartikel zu fördern“, so Eizinger.
Konsument/innen wollen nachhaltige Hygieneprodukte
Lenzing gibt Konsument/innen bereits heute, noch vor der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie, eine deutliche Orientierungshilfe bei ihren Kaufentscheidungen: Produkte, die das Logo der Marke VEOCEL™ auf der Verpackung tragen, folgen strengen Zertifizierungskriterien. Konsument/innen haben damit die Gewissheit, dass diese biologisch abbaubares, cellulosisches Material enthalten.
Eine im Oktober 2019 durchgeführte Marketagent Umfrage aus dem deutschsprachigen Raum belegt, dass 9 von 10 Konsument/innen ihr Kaufverhalten bei Feuchttüchern sofort ändern würden, sollte sich herausstellen, dass ihr aktuelles Produkt Kunststoff enthält. Dieses Ergebnis lässt darauf schließen, dass sich mit Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffartikel eine neue Marktdynamik entwickelt. Weltweit werden laut einer Smithers Studie jährlich rund 500.000 Tonnen erdölbasierte Fasern für die Produktion von Feuchttüchern eingesetzt.
#ItsInOurHands – die Initiative für mehr Bewusstsein und Transparenz
Mit ihrer Umweltinitiative #ItsInOurHands unterstützt Lenzing gemeinsam mit ihren Partnern seit Ende 2019 eine Bewegung, um mehr Bewusstsein und Transparenz für Materialien in Feuchttüchern zu schaffen. Eine Online-Plattform sowie eine engagierte Community stärken das Bewusstsein von Herstellern und Verbrauchern und treiben dadurch nachhaltige Alternativen voran (mehr dazu unter www.itsinourhands.com).

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