Unterrichtsstart mit Masken für alle
Die Schulen starten am Montag, 10. Jänner, mit einer Sicherheitsphase ins Finale des ersten Semesters.Zum Unterrichtsstart gibt es eine Maskenpflicht für alle Schüler:innen und es wird dreimal wöchentlich getestet.
In Ostösterreich haben die Schulen heute trotz der rasant steigenden Zahl der Infektionen mit der Omikron-Variante mit dem Regelbetrieb begonnen. Dazu hat das Unterrichtsministerium ein umfangreiches Paket an Sicherheitsmaßnahmen beschlossen, die vorerst bis 28. Jänner gelten, deren Verlängerung aber durchaus denkbar erscheinen:
Neue Regeln für den Schulunterricht
- Im Unterricht müssen alle – Schüler:innen und Lehrpersonal – Masken tragen. In Volksschule und an den Unterstufen reicht für die Kinder ein Mund-Nasenschutz, für alle anderen Schulstufen und das Lehrpersonal gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Ab dem 1. Schultag gibt es wieder Tests. Dabei sind drei Tests pro Schüler:in pro Woche vorgesehen, davon in Wien, NÖ und OÖ bereits ab dieser Woche zwei PCR-Tests und ein Antigen-Test. Ab der 2. Schulwoche soll das in allen Bundesländern gelten.
- Die Präsenzpflicht bleibt in allen Schulstufen aufgehoben. Das Fernbleiben ist weiterhin ohne ärztliches Attest möglich.
- Ab dem zweiten Corona-Fall in der Klasse kommt automatisch Distance Learning für die gesamte Klasse für fünf Kalendertage. In Quarantäne befinden sich die betroffenen Kinder aber nicht.
- In der Oberstufe (ab der 9. Schulstufe) gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Schüler:innen, für das Lehrpersonal gilt diese in allen Schulstufen.
- Die Bundesregierung appelliert nochmals an alle Eltern, Kinder ab 5 Jahren gegen Corona impfen zu lassen. Für doppelt geimpfte Kinder bis 11 jahren verkürzt sich auch nicht die Gültigkeit des Grünen Passes.
- Doppelt geimpfte Kinder bis 11 Jahre und dreifach Geimpfte gelten seit heute nicht mehr als K1-Personen und müssen somit nicht mehr in Quarantäne. Gleiches gilt, wenn von den betroffenen Personen durchgehend eine FFP2-Maske getragen wurde.
- Schul-Ski-Wochen werden heuer nicht durchgeführt werden.
- Der turnunterricht bleibt weiterhin aufrecht, allerdings gilt hier Indoor wie im gesamten Schulbetrieb eine Maskenpflicht.
- Elternsprechtage und „Tage der offenen Tür“ sind nur in digitaler Form möglich.
Neue Vorgaben für die Benotung
Im Jänner rückt an den Schulen bekanntlich die Benotung in den Mittelpunkt. Dafür wurden im jüngsten Erlass des Bildungsministeriums wichtige Punkte festgeschrieben. Die Leistungsfeststellung soll, so das Bildungsministerium, den Gegebenheiten angepasst werden, die „pandemiebedingte Belastung“ sei dabei zu berücksichtigen.
Zu Schularbeiten heißt es konkret: „Versäumte Schularbeiten sind dann nachzuholen, wenn mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semster (z.B. wegen Quarantäne) versäumt wurden.“ Dieser Punkt gelte auch für AHS-Oberstufen und Bildungsanstalten der Elementarpädagogik. An Berufsschulen seien Schularbeiten dann nachzuholen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler im jeweiligen Unterrichtsgegenstand „noch keine Schularbeit erbracht hat“. Betont wird aber auch, dass Ausnahmen möglich seien. Schularbeiten müssen nicht nachgeholt werden, wenn dies bis zu den Semesterferien nicht möglich sei „und mit den anderen Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung für die Schulstufe möglich ist“.
Änderungen bei der Schülereinschreibung
Im Erlass finden sich auch einige Änderungen für die Schülereinschreibung im Jänner. Sie findet unter Einhaltung der Hygienebestimmungen wie vorgesehen statt, bestehen heuer allerdings aus zwei Teilen. Der erste Teil, der noch im Jänner stattfinden soll, umfasst den administrativen Teil, bei dem die Schulen die Dokumente entgegennehmen. Der zweite Teil, nämlich die Feststellung der Schulreife, muss bis spätestens Anfang März 2022 abgeschlossen sein. Die genauen Termine werden dabei von den Bildungsdirektionen der Bundesländern gesondert verordnet.
Bei der Aufnahme von Schüler:innen in eine andere Schulart, also der Wechsel von der Volksschule in eine Mittelschule oder AHS-unterstufe, bleiben die festgelegten Termine aufrecht. Die dazugehörigen Eignungsprüfungen, etwa bei Schulen mit musischen oder sportlichen Schwerpunkten, finden statt. Allerdings wird es wohl eine zeitliche Staffelung geben, um Menschenansammlungen in den jeweiligen Schulen zu vermeiden.
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