So, wie ich es will!
Eine verantwortungsvolle Vermögensweitergabe beginnt mit Information und Planung. Denn manche Dinge sind komplizierter als es scheint. Wir geben einen kurzen Überblick was man beachten sollte.
Auch, wenn sich niemand gerne mit dem Tod beschäftigt, so ist die richtige Weitergabe des Vermögens ein sehr wichtiges Thema, um besonders juristischen Erbrechtsstreitigkeiten in der Familie vorzubeugen. Immerhin sollen die Dinge, die uns am Herzen liegen und die über Jahre erarbeitet wurden – wie etwa eine eigene Immobilie, das angesparte Geld oder Schmuck- stücke – in die richtigen Hände geraten.
Gesetzliche Regelungen
In Österreich haben wir zum einen die gesetzliche Erbfolge, bei der die Blutsverwandtschaft zählt und auf der anderen Seite gibt es das Testament, mit dem der/die Erblasser/in selbst festlegen kann, wer über die Pflichtteile hinaus erben soll. Wer kein Testament macht, bei dem kommt das gesetzliche Erbrecht zur Anwendung. Seit Jänner 2017 sind nur noch direkte Nachkommen (Kinder und Enkel) sowie der/die Ehepartner/in und der/die eingetragene Partner der/des Verstorbenen (die Ehe muss noch bestehen!) pflichtteilsberechtigt. Dieser Pflichtteil kann nur wegen besonderer, schwerwiegender Verfehlungen aberkannt werden und muss ausbezahlt werden. Kinder, die einen enttäuscht haben oder der Sohn, der die falsche Frau geheiratet hat, können nicht einfach enterbt werden. Steht eine Enterbung im Raum, sollte man sich unbedingt von einem/einer Notar/in oder Rechtsanwalt/-anwältin beraten lassen. Gibt es keine jüngeren Nachfolger:innen, fällt das Erbe zuerst an die Eltern der/des Verstorbenen, dann an Geschwister, Neffen und Nichten sowie Großnichten und -neffen.
Der Anteil, den der/die Ehegatte/in beziehungsweise eingetragen Partner/in erhält, richtet sich danach, wer neben dem/der Ehegatten/in noch erbt. Gibt es zum Beispiel Kinder, dann erbt der/die Ehegatte/in ein Drittel. Mit einem Testament lassen sich auch Lebensgefährt:innen in das Erbe einschließen, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nur unter besonderen Umständen erbberechtigt wären.
In Österreich gibt es übrigens seit 2008 keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr. Dieses Thema muss beim Verteilen des Erbes also nicht mitbedacht werden. Bei Schenkungen vor dem Tod besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Bei Erbschaften oder Schenkungen von Liegenschaften ist die Grunderwerbsteuer zu entrichten.
Der letzte Wille duldet keine Fehler
Will man seinen letzten Willen mit einem Testament regeln, muss man strenge Formvorschriften einhalten, damit dieses auch gültig ist. Auch hier sollte man Beratung in Anspruch nehmen, denn passiert ein Fehler, hat das fatale Folgen. Ist ein Testament ungültig gilt die gesetzliche Erbfolge, gibt es keine gesetzlichen Erb:innen, fällt das Vermögen in letzter Konsequenz sogar an den Staat. Es gibt viele unterschiedliche Formen von Testamenten, die alle ihre spezifischen Eigenheiten haben. Zum Beispiel muss das eigenhändige Testament mit Hand geschrieben und auch mit einem Datum und Ort versehen sein, während ein auf dem Computer getippter letzter Wille schon deutlich komplizierter zu erstellen ist. Ein sogenanntes fremdhändiges Testament bedarf der Unterschrift des/der Erstellers/in und drei fähiger Zeug:innen. Das heißt, die Zeug:innen. dürfen mit dem/der Erblasser/in weder verwandt noch im Testament berücksichtigt worden sein. Gültig ist so ein Testament, wenn die drei Zeug:innen gleichzeitig mit dem/der Erblasser/in mit Datum, Unterschrift und dem Zusatz „als Testamentszeuge“ das Dokument unterfertigen. Ebenso braucht es Geburtsdatum oder Adresse dieser Zeug:innen auf dem Testament, damit sie später identifizierbar sind. Der/die Erblasser/in muss zudem auf dem Ausdruck handschriftlich festhalten, „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ – auch wenn das schon im Textkopf gedruckt steht.
Wenn man Formfehler vermeiden und sicher gehen will, dass der letzte Wille auch tatsächlich gültig ist, macht es Sinn eine/n Notar/in oder Rechtsanwalt/-anwältin zu konsultieren. Der/die Notar/in bestätigt bei der Erstellung auch, dass der/die Ersteller/in zum Zeitpunkt der Testamentserstellung auch tatsächlich testierfähig war und damit kann auch eine solche Anfechtung durch eine/n Erben/in schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Übrigens werden notariell erstellte Testamente bei einem/einer Notar/in oder Bezirksgericht hinterlegt und sind damit auch jederzeit auffindbar. Auch sind unberechtigte Zugriffe eines/r enttäuschten Erben/in so ausgeschlossen.
Namentliches Bezugsrecht
Abseits der gesetzlichen Erbfolge und auch des Testaments gibt es noch eine interessante Möglichkeit, Personen, die einem nahe stehen zu versorgen ohne, dass diese Entscheidung angefochten werden kann. Lebensversicherungen beinhalten das sogenannte namentliche Bezugsrecht. Damit lässt sich in einem Lebensversicherungsvertrag festlegen, wer im Ablebensfall der/die Begünstigte aus der Versicherung sein soll. So kann der Lieblingsneffe oder auch eine nicht mit dem/der Erblasser/in verwandte Person bedacht werden. Die Ablebensleistung der Versicherung wird nicht Teil der Erbmasse. Angesichts der oft sehr langen Verlassenschaftsverfahren ist das ein riesiger Vorteil.
Das gilt es beim Testament zu beachten:
Beratung einholen: Eine Beratung ist empfehlenswert, um überhaupt zu wissen, was in einem Testament enthalten sein sollte und worauf man dabei achten muss, um die Nachkommen nicht in finanzielle Gefahren zu bringen.
Über den Pflichtteil hinaus: In Österreich gibt es keine Testamentspflicht, jedoch tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft und gewisse Erb:innen erhalten nur den Pflichtteil oder gar nichts.
So früh wie möglich aufsetzen: Die Erstellung eines Testaments sollte so früh wie möglich erfolgen.
Sicher verwahren: Die Registrierung beim Testamentsregister hilft, den „letzten Willen“ zu schützen. Denn ein Testament, das nicht gefunden wird, weil es zu gut versteckt ist, wird natürlich nicht vollstreckt. Auch kann ein richtig aufbewahrtes Testament nicht einfach verschwinden.
Regelmäßig überprüfen: Es ist wichtig, das Testament regelmäßig zu überprüfen, damit auch nur die Personen bedacht werden, die einem wichtig sind.
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