Pensionssplitting: Frauenarmut als Problematik
Frauenarmut in der Pension ist ein reales Problem. 568.000 Frauen in Österreich, das sind 13%, sind laut jüngsten Daten der Statistik Austria von Einkommensarmut betroffen.

Viele Frauen haben ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung unterbrochen, reduziert bzw. aufgegeben – mit dem Pensionsbescheid kommt dann das böse Erwachen. Auch wer nach der Karenz schnell wieder in das Berufsleben einsteigen möchte, aber nur Teilzeit berufstätig ist, schaut bei der Pension durch die Finger. Was Frauen und Mütter nicht wissen: Es gibt die Möglichkeit des Pensionssplittings.
Kindererziehung mit bitterem Beigeschmack
Nicht nur die Kindererziehungszeiten sind bei der Pension ein Thema, sondern auch der Durchrechnungszeitraum, der für die Pension seit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 herangezogen wird. Das heißt: Jede Kinderbetreuungszeit und jede Teilzeitbeschäftigung wirken sich beim Pensionsbezug schmerzlich aus.
Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Die Kinderziehungszeiten werden angerechnet – allerdings mit einem fiktiven Einkommen, das deutlich unter dem durchschnittlichen Einkommen von Unselbständigen liegt.
Unterm Strich: Frauen, die sich um die Kindererziehung kümmern, sind bei der Pension benachteiligt.
Pensionssplitting bringt Frauen etwas – doch kaum jemand kennt es
Und das nicht wenig: Der Unterschied zwischen Frauen- und Männerpensionen stellt ein großes Problem dar, denn viele Frauen sind mit einer Pensionshöhe konfrontiert, von der sie nicht leben können. 40%-50% unter den Pensionen der Männer sind keine Seltenheit. Das Pensionssplitting ist ein wesentlicher Baustein, um Frauen vor der Altersarmut zu bewahren.
Im Zuge des Pensionsharmonierungsgesetzes 2005 wurde das Pensionssplitting beschlossen, damit die finanzielle Benachteiligung nicht mehr ausschließlich auf dem Rücken der Mütter lastet.
Das Pensionssplitting ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Gleichberechtigung innerhalb der Partnerschaft, damit jener Elternteil, der sich um den Nachwuchs kümmert, keine finanziellen Einbußen auf dem Pensionskonto hinnehmen muss. 2005 wurde es bereits eingeführt, doch in 10 Jahren wurden gerade 500 Anträge gestellt – kein großer Run.
Wie funktioniert das Pensionssplitting?
Das Pensionssplitting beruht auf Freiwilligkeit und ist nicht verpflichtend – dabei wäre eine automatische Aufteilung ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Anerkennung von Kinderbetreuung und Erziehung in der Gesellschaft, denn wer garantiert schon, dass man ewig zusammenbleibt?
Eltern können also ein freiwilliges Pensionssplitting für die Jahre der Kindererziehung vereinbaren. Konkret: In den ersten sieben Jahren können bis zu 50% des Pensionsbeitrags dem Elternteil, der sich überwiegend um die Kindererziehung kümmert, übertragen werden. Bis zum zehnten Geburtstag des Kindes ist die Antragstellung möglich.
Ein formloser Antrag ist schriftlich einzubringen. Als gemeinsame Kinder gelten leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder. Die Höhe des Übertrags kann individuell vereinbart werden.
Mehr als nur Bett und Bad teilen
Das Pensionssplitting ist ein erster Schritt, um Kindererziehung und Erwerbstätigkeit gleichberechtigt untereinander aufzuteilen, ohne spätere Pensionsungleichheiten in Kauf zu nehmen. Egal ob bei einer Trennung oder in der Pension: Teilzeitarbeit führt nicht nur zu einem Abhängigkeitsverhältnis, sondern kann zur Armutsfalle werden.
Frauen sollten sich daher umfassend über ihre Möglichkeiten informieren: Ob eine Ausgleichsverpflichtung des Ehemanns im Falle einer Scheidung, die Folgen der Teilzeitarbeit, die Wohnungswahl und die damit verbundene Infrastruktur mit Kindergarten und Schule, die Möglichkeiten einer selbständigen Tätigkeit oder das Pensionssplitting. Diese Themen sind relevant für die spätere Pensionsabsicherung, weil der Rückkauf von Schul- und Studienzeiten seit Anfang 2011 deutlich verteuert wurde.
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