„Alleinerziehend – noch immer der Regelfall nach Trennungen?“
Kommentar von Eva Schmelz, Rechtsanwältin und Mediatorin
Wenn wir an Alleinerziehende denken, so haben wir vor unserem inneren Auge eine gestresste Frau mit einem Kind an jeder Hand, die den Alltag zwischen Job und Kindergeburtstagsparty managt und keine Zeit mehr für sich, geschweige denn für so was wie Freizeit hat.
Eva Schmelz, Rechtsanwältin und Mediatorin, www.rechtampunkt.at
Den Fall, dass ein getrennt lebender Elternteil ohne oder fast ohne die Unterstützung und Hilfe des anderen Elternteils des gemeinsamen Kindes auskommen muss, gibt es leider auch heute noch. Gott sei Dank aber geht der Trend weg von der noch vor Jahren üblichen Kontaktrechtsregelung von alle 14 Tage am Wochenende hin zu einer Betreuung im Alltag durch beide bis zum sogenannten Doppelresidenzmodell, das eine gleichteilige Betreuung von gemeinsamen Kindern vorsieht. Dieses Modell, dass Eltern ihre Kinder auch nach der Trennung gemeinsam in etwa im selben Ausmaß betreuen, kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn zwischen den Eltern eine gute Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft besteht, die es ihnen ermöglicht, sachlich und dem Kindeswohl entsprechend gemeinsame Entscheidungen zu treffen.
Welche Parameter für die gemeinsame Obsorge gelten, welche Auswirkung das Ausmaß der Kontakte auf den Kindesunterhalt hat und wo es Unterstützungsmöglichkeiten gibt, wird in dem soeben erschienen Buch: „Getrennte Eltern – gemeinsame Kinder“ näher beleuchtet, welches über www.lindeverlag.at oder in ausgewählten Buchhandlungen bezogen werden kann.
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