Politik

Anhebung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld kommt

Das Parlament beschloss Anfang Dezember die Anhebung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld sowie Verfahrenserleichterungen für Familien mit Kindern mit Behinderung bei beantragung der erhöhten Familienbeihilfe.

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Neben der Anhebung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld beschloss der Familienausschuss heute auch Verfahrenserleichterungen für Familien mit Kindern mit einer erheblichen Behinderung. Minderjährige Behindertenpassinhaber:innen mussten bisher bei Verfahren zur Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservices erbringen, obwohl die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für diese Personengruppe ident sind. Dies soll durch die entsprechende Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes ab 1. März 2023 nicht mehr notwendig sein. In Hinkunft reicht der Behindertenpass als Nachweis für den Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe aus.

Außerdem lagen dem Ausschuss eine breite Palette an oppositionellen Forderungen vor, die allesamt mit ÖVP-Grünen-Mehrheit vertagt wurden. Die SPÖ machte sich nicht nur für die Bereitstellung eines kostenfreien, qualitativ hochwertigen Mittagessens für alle Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen stark, sondern trat auch für die Ausweitung der Schülerfreifahrt sowie eine Stärkung der Kinderrechte ein. Von freiheitlicher Seite wurden weitere finanzielle Verbesserungen für Familien verlangt, die von einer automatischen Inflationsanpassung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags ab dem Jahr 2025 bis hin zu einer Verdoppelung bestimmter Freibeträge reichten. Die NEOS hielten unter anderem an ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr fest und schlugen Anpassungen bei der Schulfahrtbeihilfe und der Schülerfreifahrt für Kinder von getrennt lebenden Eltern vor. Überdies sprachen sie Probleme bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an.

Reduktion des Verwaltungsaufwands bei Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe wird von allen Fraktionen begrüßt

Basierend auf einer im Juni dieses Jahres von allen Fraktionen beschlossenen Entschließung brachten ÖVP und Grüne heute einen Abänderungsantrag zum Familienlastenausgleichsgesetz (2418/A) ein. Damit wird das an die Frauenministerin, den Gesundheitsminister und den Finanzminister gerichtete Ersuchen, das Verfahren für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe bei minderjährigen Antragsteller:innen, die zugleich auch bereits Behindertenpassinhaber:innen sind, entsprechend zu vereinfachenund zu beschleunigen, nun legistisch umgesetzt.

Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt, der derzeit 155,90 € pro Monat beträgt. Für dessen Zuerkennung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % nach der Einschätzungsverordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie bei volljährigen Familienbeihilfebezieher:innen der Nachweis, dass die Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, erforderlich. Minderjährige Behindertenpassinhaber:innen mussten bisher jedoch einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservice erbringen, obwohl die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für die Personengruppe ident sind. Da nunmehr das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumsservice) die nötigen Daten aus dem Behindertenpassverfahren an das Finanzamt übermittelt, ersparen sich die Betroffenen nicht nur die bisher nötige gesonderte ärztliche Untersuchung, sondern auch zusätzliche Behördenwege. Weiters werden die Parteienrechte erweitert, indem in Verfahren ohne Vorliegen eines Behindertenpasses die Übermittlung der Gutachten an alle antragstellenden Personen durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen automatisch erfolgen soll.

Die oppositionellen Redner:innen stimmten inhaltlich mit dem Anliegen überein, übten jedoch Kritik daran, dass den Fraktionen der Abänderungsantrag erst gestern Abend übermittelt wurde. Die Novelle wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt, der derzeit 155,90 € pro Monat beträgt.

Anpassungen der Zuverdienstgrenzen im Kinderbetreuungsgeldgesetz einstimmig beschlossen

Anknüpfend an das vor Kurzem beschlossene dritte Teuerungs-Entlastungspaket, das jährliche Valorisierungen zahlreicher Familien- und Sozialleistungen ab dem Jahr 2023 enthält, erachten ÖVP und Grüne weitere Änderungen beim Kinderbetreuungsgeldgesetz für notwendig (2980/A). Um eine geringfügige Beschäftigung während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes und der in bestimmten Fällen vorgesehenen Beihilfe weiterhin zu ermöglichen, sollen unter anderem die diesbezüglichen Grenzbeträge von 7.600 € auf 7.800 € (einkommensabhängige Variante) bzw. von 16.200 € auf 18.000 € (pauschale Variante) erhöht werden.

Laut ÖVP-Mandatarin Bettina Rausch werde dadurch die Vielfalt an verschiedenen Lebensrealitäten von Familien in Österreich praxisnah abgebildet. SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer bezeichnete die Anpassung als gut und wichtig, hätte sich aber im Sinne der Planungssicherheit für die Eltern eine frühere parlamentarische Auseinandersetzung gewünscht. Auch Edith Mühlberghuber (FPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) bewerteten den Vorstoß positiv, wenngleich der NEOS-Mandatar noch höhere Zuverdienstgrenzen als passend erachtet hätte. Der Gesetzesantrag wurde einstimmig angenommen.

SPÖ will kostenfreies Mittagessen an Schulen und Kindergärten

Die SPÖ appelliert an die Familienministerin, sich dafür einzusetzen, dass alle Kinder an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ein kostenfreies und qualitativ hochwertiges Mittagessen erhalten (2973/A(E)). Diese Maßnahme würde nicht nur die Ernährungssituation und Gesundheit der Kinder in Österreich verbessern, sondern wäre auch eine wichtige Unterstützung in Zeiten hoher Inflation. Nach Ansicht von Petra Wimmer müsste zudem gewährleistet werden, dass den jeweiligen Trägern der Bildungseinrichtungen die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Die Antragstellerin untermauert ihre Forderung mit dem Hinweis, dass laut aktuellen Erhebungen 368.000 Kinder und Jugendliche (23 %) in Österreich armuts- und ausgrenzungsgefährdet seien. Jeden Tag eine warme Mahlzeit zur Verfügung zu haben, sei für sie nicht selbstverständlich. Man könne sich auch ein Beispiel am Burgenland nehmen, wo die Verpflegung der Kinder bereits zu 50 % in Bioqualität erfolge.

Die SPÖ habe damit eine langjährige Forderung der NEOS übernommen, meinte Abgeordneter Michael Bernhard. Er würde allerdings die Finanzierung aus dem FLAF statt aus dem regulären Budget präferieren. FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber gab zu bedenken, dass eine bundeseinheitliche Lösung in dieser Frage in der Praxis schwer „zu stemmen“ sei.

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Die SPÖ fordert eine qualitativ hochwertige warme Mahlzeit für jedes Kind in Schulen oder Kindergärten.

Ausweitung der Freifahrten

Aufgrund der aktuellen Teuerungswellen könnten sich viele Eltern oft auch nicht mehr die Ausgaben für den öffentlichen Transport in den Kindergarten leisten und würden wieder auf Privatautos zurückgreifen müssen, zeigt Petra Wimmer (SPÖ) aus. Diese Entwicklung sei wenig förderlich, da es die Organisation des Familienlebens und die Vereinbarkeit mit dem Beruf noch zusätzlich erschwere. Zahlreiche Gemeinden hätten bereits reagiert und Kindergartenbusse eingerichtet. Dadurch würden die Familien und auch das allgemeine Verkehrsaufkommen reduziert. Sie regt daher eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes an, damit künftig nicht nur Schüler:innen und Lehrlinge von den Freifahrten profitieren, sondern auch Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr. Die Kosten, die durch die Ausweitung auf diese Personengruppe entstehen, sollten den Verkehrsverbünden durch Mittel des Familienlastenausgleichsfonds ersetzt werden (2972/A(E)).

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) sprach von einem berechtigten Anliegen, für dessen Lösung jedoch die Länder und Gemeinden zuständig seien. Darauf wies auch Norbert Sieber (ÖVP) hin, der zudem die deutliche Mittelaufstockung um 8 % in diesem Bereich hervorhob.

Das Thema Schülerfreiheit stand auch im Fokus eines Entschließungsantrags der NEOS, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Modell der Doppelresidenz bereits von 15 % aller geschiedenen Paare praktiziert werde (249/A(E)). Diese Personengruppe stehe vor dem Problem, dass die Schulfahrtbeihilfe und die Schülerfreifahrt nur für den Schulweg zum Hauptwohnort des Kindes gewährt werden. Dadurch würden viele Familien in Österreich benachteiligt und den betroffenen Schüler:innen erschwert, beide Elternteile gut erreichen zu können, argumentierte Michael Bernhard (NEOS). Durch eine entsprechende Novellierung des  Familienlastenausgleichsgesetzes könnte auf einfache Weise dafür gesorgt werden, dass Schüler:nnen, die zwei Wohnsitze im Sinne der „Doppelresidenz“ haben, für beide Strecken Beihilfe oder Freifahrt beantragen können.

Vertreter:innen der ÖVP führten praktische Probleme bei der Umsetzung ins Treffen und verwiesen auf die in vielen Bundesländern bereits erhältlichen Jugendtickets für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

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Ausweitung der Freifahrten auf Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr und Anpassung der Schulfahrtbeihilfe und der Schülerfreifahrt im Sinne der Doppelresidenz soll kommen.

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