Beugemittel sind nicht immer sinnvoll
Mag. Eva-Maria Vetter, Familienrichterin & eingetragene Mediatorin
Hält sich ein Elternteil nicht an das geregelte Kontaktrecht oder meldet sich vielleicht gar nicht mehr, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, es bei Gericht zwangsweise durchsetzen zu lassen. Dabei können Beugestrafen wie Geldstrafe oder sogar Beugehaft begehrt werden.
Ich gebe aber immer zu bedenken, dass man Beugemittel nur einsetzen sollte, wenn sie sinnvoll erscheinen. Wenn ich dem Vater eine Geldstrafe aufbrumme, holt er sein Kind meistens erst recht nicht ab. Als Richterin nehme ich das Begehren dann auf und lade die Väter zu mir vor. Ich versuche im Weiteren, mit ihnen ein Gespräch zu führen und herauszufinden, aus welcher Ursache der Vater seine Kinder nicht mehr sehen will. Erscheint der Vater gar nicht, kann das Kontaktrecht vorläufig ausgesetzt werden.
In der Praxis ist es aber so, dass Väter oft einige Monate „untertauchen“ und ihre Kinder dann doch wieder sehen möchten.
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