Eltern sollten persönliche Befindlichkeiten hintan halten
Rechtsanwältin
Die oberste Prämisse im Familienrecht ist das „Kindeswohl“. Dieses sollte für alle Beteiligten immer an erster Stelle stehen, und sie müssen versuchen, persönliche Befindlichkeiten hintanzuhalten.
Es ist wichtig, Kindern den unbeschwerten Kontakt zu allen Seiten zu ermöglichen. Konflikte oder Verletzungen, die aufPaarebene passiert sind, sollten auch nur dort ausgetragen werden.
Hält ein Elternteilt das ihm eingeräumte Kontaktrecht nicht ein, gibt es grundsätzlich rechtliche Möglichkeiten, die sich in der Praxis meist aber nur schwer durchsetzen lassen. Am Ende möchte kaum jemand den anderen Elternteil zu Kontakten zwingen, wenn dieser das vehement ablehnt.
Der hauptbetreuende Elternteil muss in solchen Fällen die Enttäuschung des Kindes lindern und steht häufig vor einem Betreuungsproblem, das verstärkt beim hauptbetreuenden Elternteil den Eindruck erweckt, mit allen Problemen alleingelassen zu werden.
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