Coronavirus

Familienhärtefonds: Zusätzliche 30 Millionen Euro für Familien

Die Zahl der Familien, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, steigt. Daher wurde der Familienhärtefonds der Bundesregierung aufgestockt.

Familie sorgenvoll

„Wir wollen Familien mit Kindern, die durch die Krise unverschuldet in Not geraten sind, helfen. Sie sollen unbürokratisch finanzielle Unterstützung bekommen. Daher stellen wir für den Corona-Familienhärteausgleich 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds bereit“, so Familienministerin Christine Aschbacher.

Unterstützung bekommen Familien, wenn zumindest ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise den Arbeitsplatz verloren hat, wenn zumindest ein Elternteil in Corona-Kurzarbeit ist oder wenn ein Elternteil selbstständig erwerbstätig ist und ein Anspruch aus dem Härtefallfonds besteht.

Anspruchsberechtigt sind alle Bezieher von Familienbeihilfe

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist außerdem, dass der betroffene Elternteil bis zum 28. Februar 2020 eine Beschäftigung hatte und das aktuell verfügbare Einkommen der Familie unter einer bestimmten Grenze (gestaffelt nach Haushaltsgröße) liegt.

Das Ziel sei eine unbürokratische Abwicklung, so die Ministerin. Die Ansuchen um Zuwendung können beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend gestellt werden. Ab 15. April 2020 gibt es ein entsprechendes Antragsformular auf der Webseite: www.bmafj.gv.at

 

Wichtige Unterstützung für Alleinerziehende

„Als Frauenministerin ist mir die Aufstockung des Familienhärtefonds auf 30 Millionen Euro für Menschen in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ein wichtiges Anliegen, weil durch diese wichtige Maßnahme Familien, Kindern und insbesondere auch Alleinerziehenden schnell und unbürokratisch geholfen werden kann“, so Susanne Raab. Die Bewältigung der Corona-Krise sei für Familien und insbesondere für Frauen, die fast 94 Prozent der Alleinerziehenden stellen, eine große Aufgabe. Einerseits falle die Unterstützung durch Großeltern und andere Menschen weg, andererseits seien viele Menschen in Kurzarbeit oder im schlimmsten Fall arbeitslos geworden, so Raab. „Viele Familien und Frauen stehen derzeit vor großen Herausforderungen. Sie müssen die berufliche Arbeit von zu Hause erledigen und parallel die Betreuung der Kinder zur Gänze übernehmen. Der aufgestockte Familienhärtefonds hilft hier im Krisenfall insbesondere Familien und alleinerziehenden Frauen und damit auch den Kindern, diese Krise besser zu überstehen. Diese Initiative ist äußerst sinnvoll und ein weiterer Baustein, um den Menschen in der Krise direkt zu helfen“, so Raab abschließend.

So wird der Zuschuss berechnet

Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Österreich und hat zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen. Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet. Für selbstständig Erwerbstätige gilt, dass mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten ist und zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt. Außerdem darf das aktuelle Einkommen der Familie eine bestimmte Grenze – gestaffelt nach Haushaltsgröße – nicht überschreiten.

Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall geprüft und hängt von der Anzahl der Personen im gemeinsamen Haushalt und dem Alter der Kinder ab. Als Basis wird ein Familienfaktor errechnet: Faktor 1 für den Antragsteller, Faktor 0,6 für den zweiten Elternteil, Faktor 0,4 für alle Kinder unter 10 Jahren, Faktor 0,6 für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren, Faktor 0,8 für alle Kinder über 15. Dieser Familienfaktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie. Die Obergrenze beträgt 1.200 Euro pro Familie und Monat. Da eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds für bis zu drei Monate möglich ist, bekommt eine Familie also maximal 3.600 Euro.

Zur Erläuterung ein Rechenbeispiel für eine Familie mit zwei Eltern und zwei Kindern im Alter von 8 und 12 Jahren. Der Vater hat 2.000 Euro netto verdient und wurde arbeitslos, die Mutter ist teilzeitbeschäftigt und verdient 800 Euro netto. Der Einkommensverlust beträgt 842 Euro pro Monat.

1. Der Familienfaktor wird berechnet: 1 + 0,6 + 0,4 + 0,6 = 2,6

2. Die Förderhöhe wird ermittelt: 300 Euro multipliziert mit 2,6 ergibt 780 Euro pro Monat.

3. Gedeckelt ist die mögliche Förderung mit dem bisherigen Einkommen und einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Familie und Monat.

4. Die Förderhöhe der Familie ergibt in diesem Fall daher 780 Euro für drei Monate. Die Gesamtsumme beträgt damit 2.340 Euro.

Opposition fordert unkomplizierte Antragsstellung

„Familien sind derzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert, endlich gibt es für sie auch eine zusätzliche Unterstützung“ freut sich Wiens Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky über die heutigen Ankündigungen von Bundesministerin Aschbacher. „Dies wurde bereits seit Wochen gefordert – auch von mehreren LandesrätInnen “, betonte heute Wiens Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky. „Da der Beschluss dazu ja schon letzte Woche im Nationalrat gefasst wurde, ist es gut, dass nun auch die Umsetzung dieser Unterstützung versichert wurde. Jetzt ist es wichtig, dass sie auch bei den Familien ankommt.“

Wesentlich sei, dass die Antragstellung beim Familienhärtefonds einfach und unkompliziert gestaltet werde, so Czernohorszky weiter. „Sollte sich in den nächsten Wochen heraus stellen, dass die vorgesehenen 30 Mio Euro für die eingelangten Anträge nicht ausreichen, braucht es eine klare Ansage der Bundesregierung, dass das Geld weiter aufgestockt wird. Was für die Wirtschaft gilt, muss auch für Familien gelten: Helfen – Koste es, was es wolle!“

Darüber hinaus bleibe auch die gestern erhobene Forderung der Familien-LandesrätInnen aus Wien, Kärnten und dem Burgenland aufrecht, „die Familienbeihilfe zu erhöhen und den Familienbonus so anzupassen, dass alle Kinder gleich behandelt werden.“

Im Rahmen des Corona-Hilfspaketes seien bisher vor allem die Wirtschaftstreibenden berücksichtigt worden – „jetzt gilt es, Menschen unter die Arme zu greifen, die aufgrund der COVID 19 – Maßnahmen vom Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen sind. Sie haben weiterhin eine Familie zu versorgen. Insbesondere Alleinerziehende werden jetzt verstärkt unsere Hilfe benötigen!“ so Czernohorszky abschließend.

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