Karenzzeiten werden bei Pension voll angerechnet
Seit 1. August ist ein Gesetz in Kraft, das Karenzzeiten voll anerkennt. Für Frauen mit Kindern bedeutet das vor allem eine Besserstellung im Berufsleben.
Bislang wurden maximal zehn Karenzmonate für die Bemessung von Urlaub, Entgeltfortzahlungen und Kündigungsfristen angerechnet. Das neue Gesetz sieht vor, dass nun für alle Ansprüche, die sich nach Dauer der Beschäftigung richten, die gesamte Karenzzeit berücksichtigt wird. Damit können künftig bis zu 24 Monate angerechnet werden.
Der entsprechende Beschluss fiel im Nationalrat einstimmig, die Neuregelung gilt aber aus Kostengründen nicht rückwirkend, da bei Rückwirkung die Unternehmen mit bis zu 400 Mio. Euro belastet worden wären.
SPÖ spricht von "Meilenstein" in der Sozialpolitik
SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek sprach von einem „großartigen Beschluss“, denn in vielen Branchen in denen überwiegend Frauen beschäftigt seien, gäbe es koch keine entsprechende kollektivvertragliche Regelung der Anrechnung der Karenzzeiten. Und immerhin seien 100.000 erwerbstätige Frauen in Österreich von keinem Kollektivvertrag umfasst. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner betonte gegenüber der APA: „Das ist eine wichtige Verbesserung für Frauen mit Kindern in Österreich und ein großer Schritt, um die Lohnschere zwischen Frauen und Männern zu schließen. Diese Frauen bekommen dadurch auch mehr Pension.“ Sie sprach von einem „sozial- und frauenpolitischen Meilenstein“.
Karenzzeit Hauptpunkt für Einkommensunterschiede
Der Beschluss wurde auch von ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger, FPÖ-Frauensprecherin Carmen Schimanek und JETZT-Sozialsprecherin Daniela Holzinger-Vogtenhuber ausdrücklich begrüßt. Für Wöginger ist es „eine wichtige sozial- und familienpolitische Maßnahme“, da Karenzzeiten ein Hauptpunkt für die in Österreich bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau sind. FPÖ-Frauensprecherin Schimanek ergänzte: „Gerade die Frauenarmut ist immer noch ein großes Problem in Österreich und diese wurde durch die fehlenden Gehaltsvorrückungen und andere Ansprüche, die durch die Kindererziehungszeiten weggefallen sind, noch zusätzlich verschärft. Dem konnten wir mit diesem Beschluss entgegenwirken.“
Wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Mann und Frau
Die Gewerkschaften sehen den einstimmig gefassten Beschluss des Nationalrats sehr positiv. „Die gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten ist eine wichtige Maßnahme für Frauen, die nach wie vor überwiegend in Karenz gehen“, kommentierte Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende, das neue Gesetz. Die Gewerkschaft vida ist auch überzeugt davon, dass die Anrechnung langfristig zu einer Erhöhung der Pensionen von Frauen führen wird.
Kritik von IV und WKÖ
Kritisch äußerten sich die Vertreter der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer. IV-Generalsekretär Christoph Neumayr sprach von einer „unausgegorenen Maßnahme“, die WKÖ von einer „erheblichen Belastung für Betriebe“. Die Förderung von Familien dürfe nicht allein den Unternehmen aufgebürdet werden, so Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ.
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