Kinderkrankheit

Röteln

Die durch Rötelvirus verursachte Erkrankung ist für das Kind meistens harmlos. Infiziert sich jedoch eine Schwangere, steckt sie ihr ungeborenes Kind über den Blutkreislauf und die Plazenta an. Besonders gefährlich ist diese Übertragung in der Frühschwangerschaft: geistige Entwicklungsverzögerung, Schwerhörigkeit bis Taubheit, Sehbeeinträchtigung und Herzfehler können die Folge sein.

Welche Symptome können sich bemerkbar machen?

Bei etwa der Hälfte der Kinder kommt es zu keinerlei Krankheitszeichen, dennoch können sie andere Menschen anstecken. In den übrigen Fällen treten erkältungsähnliche Symptome, gerötete Bindehäute und ein feinfleckiger, hellroter Hautausschlag auf, der sich vom Gesicht aus (hinter den Ohren beginnend) von oben nach unten über den Körper ausbreitet. Die Lymphknoten hinter den Ohren und im Nacken können geschwollen sein, manches Mal kommt es auch zu einer Milzschwellung.

Wann muss das Kind zum Arzt?

Sobald Sie bei Ihrem Kind einen Ausschlag feststellen, den Sie nicht interpretieren können, oder sollten Beschwerden wie Ohrenschmerzen vorliegen, sollten Sie Ihren Kinderarzt aufsuchen.
Wenn ein Kind mit Röteln zusätzliche Beschwerden entwickelt, wie zum Beispiel starke Kopfschmerzen, einen steifen Nacken, Krämpfe oder teilnahmslos wird, sollten sie rasch in die Notaufnahme eines Krankenhauses fahren oder den Notarzt rufen.

So hilft der Arzt

Er sichert die Diagnose, um Schwangere im Umfeld des erkrankten Kindes schützen zu können. Eine weitere Behandlung ist nicht nötig.

Was Eltern selbst tun können

Besondere Pflege ist zumeist nicht nötig. Aus Rücksicht gegenüber Schwangeren sollte das Kind nicht in die Schule oder den Kindergarten, in Arztpraxen oder Geschäfte, also Plätze mit großer Menschendichte gehen. Die Rötelimpfung soll nicht das geimpfte Kind schützen, sondern noch ungeborene Kinder. Eltern einer Tochter sollten unbedingt darauf achten, dass bis zur Geschlechtsreife ein ausreichender Schutz besteht durch die zweimalige Impfung mit dem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff.

Zitat

„Röteln verlaufen bei den meisten Kindern harmlos. Kommt allerdings eine Schwangere mit einem erkrankten Kind in Kontakt oder besteht auch nur der Verdacht einer Ansteckung, muss die werdende Mutter sofort zu einer Blutuntersuchung gehen.“

Zusatzinformationen

Inkubationszeit:
zwei bis drei Wochen
Ansteckend:
eine Woche vor Auftreten des Hautausschlags bis zehn Tage danach.
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