Nur knapp ein Drittel der Kinderwünsche kann erfüllt werden
Durch den Mangel an gespendeten Eizellen kann in Österreich derzeit ein Drittel der Kinderwünsche nicht erfüllt werden.
Seit der Legalisierung im Jahr 2015 ist die Eizellspende in Österreich eine erlaubte und dringend benötigte Methode, um Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch zu helfen. „Der Zulauf ist seit der Gesetzesnovelle vor neun Jahren enorm und hat sich vervielfacht. Waren es im Jahr der Gründung unseres Instituts vor vier Jahren noch ein bis zwei Patientinnen pro Woche, für die eine Eizellspende in Frage kam, sind es jetzt bereits sieben bis zehn, die diese Behandlungsform in Anspruch nehmen müssen, um ihren Kinderwunsch erfüllen zu können“, betont Christine Loimer, Geschäftsführerin des Kinderwunsch Instituts in Linz.
Mit 40 liegt die Wahrscheinlichkeit einer spontanen Schwangerschaft bei gerade einmal 20 Prozent. Die Chancen, durch eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Eizellen schwanger zu werden, sind deutlich höher als bei einer Behandlung mit eigenen Eizellen. Denn die Spenderin darf nicht älter als 30 Jahre sein, womit eine gute Eizellqualität gegeben ist. Pro Behandlungszyklus liegt die Schwangerschaftsrate bei Eizellspende bei knapp 69 Prozent.
Mangel an gespendeten Eizellen
Trotz der rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Kinderwunsch Institut Dr. Loimer in Linz zu wenige Spenderinnen zur Verfügung, um die steigende Nachfrage zu decken, die sich in den letzten Jahren vervielfacht hat. Derzeit können nur etwa 30 Prozent der Kinderwunsch-Patientinnen zeitnah, also innerhalb von sechs Monaten, behandelt werden. Dies bedeutet, dass viele Frauen lange Wartezeiten auf eine Spende in Kauf nehmen müssen, was ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schwangerschaft weiter verringert. Derzeit stehen über 70 Paare auf Dr. Loimers Warteliste und fiebern der Zuteilung einer Spenderin entgegen. „Die Zeit drängt, denn so manche Patientin steht kurz vor ihrem 45. Geburtstag. Danach ist die Spende nicht mehr erlaubt, da der Gesetzgeber ein Alterslimit für die Empfängerin der Eizellen festgelegt hat“, so der bekannte Linzer Gynäkologe und Reproduktionsmediziner Dr. Leonhard Loimer.
Aktuelle Situation in Österreich
Seit der Legalisierung gibt es keine offiziellen Statistiken über die Anzahl der durchgeführten Eizellspenden in Österreich, da ein amtliches Melderegister fehlt. Im Kinderwunsch Institut Dr. Loimer wurden in den letzten vier Jahren etwa 200 Spendebehandlungen durchgeführt. Das Fortpflanzungsmedizingesetz in Österreich erlaubt die Spende sowohl von Samen als auch Eizellen, allerdings darf um Spenderinnen und Spender nicht geworben werden. Für Dr. Loimer völlig unverständlich: „Wie und wo sollen die goldenen Zellen beschafft werden, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, das jegliches Werben und Aufwandsentschädigungen für die Spende verbietet?“ Von den 18- bis 30-jährigen Frauen, die bereits gespendet haben, wurden alle durch Mundpropaganda aufmerksam oder erfuhren von einer Freundin oder Bekannten, die bereits gespendet hat, über diese Option.
So läuft die Eizellspende ab
„Wir setzen ausschließlich auf Spenderinnen aus der Region. Diese durchlaufen umfassende genetische Tests und medizinische Untersuchungen, bevor sie ihre Eizellen spenden dürfen. Der Prozess der Eizellspende beinhaltet die hormonelle Stimulation und Entnahme der Eizellen unter Narkose bei der Spenderin, diese werden dann mit dem Samen des Partners der Empfängerin befruchtet werden“, so Christine Loimer, Geschäftsführung und Patient Care beim Kinderwunsch Institut. Die Voruntersuchungen der potentiellen Spenderin nehmen etwa zwei Monate in Anspruch, nicht jede Kandidatin kann als Spenderin akzeptiert werden. Die Spenderin muss nicht nur gesund sein, sondern wird in mehreren Arztgesprächen auch einer kritischen Sozialanmanese unterzogen. Der Spendeprozess per se dauert inklusive der hormonellen Stimulation maximal 14 Tage. Während dieser Zeit muss sich die Spenderin täglich hormonelle Spritzen verabreichen. Zur Zyklusmitte erfolgt die Entnahme der Eizellen unter leichter Narkose, diese werden umgehend mit dem Samenmaterial des Partners der Empfängerin befruchtet und anschließend fünf Tage im Labor zu Embryonen kultiviert. Nach der Entnahme der Eizellen und deren Befruchtung kann die Spenderin die Spende nicht mehr zurückziehen.
Rechtliche Situation der Spenderin: Wer ist die Mutter?
Die Mutterschaft liegt klar bei der Empfängerin der gespendeten Eizellen. Die Spenderin wird durch einen Notariatsakt rechtlich freigestellt und sie hat gegenüber dem mit ihren Eizellen gezeugten Kind keinerlei Verpflichtungen und Rechte. Allerdings muss sich die Spenderin damit einverstanden erklären, dass ihre Daten an das Kind spätestens an dessen 14. Geburtstag weitergegeben werden können. Denn es handelt sich um eine „offene Spende“. Derzeit gibt es noch keine Erfahrungswerte, ob die Eltern das Kind tatsächlich damit konfrontieren. Da die Eizellspende erst seit 2015 in Österreich erlaubt ist, sind die ältesten Kinder erst acht Jahre alt. Immer mehr ausländische Paare entscheiden sich aufgrund der „offenen Spende“ für eine Behandlung in Österreich, da sie sich die Option sichern wollen, dass das Kind einmal auf die Daten der Spenderin zugreifen kann.
Fehlende Datenbanken: Ein Appell an die Gesetzgeber
Grundsätzlich dürfen die Eizellen einer Spenderin an maximal drei Familien gehen. Ohne eine zentrale Datenbank, wie sie in Ländern wie Spanien geführt wird, ist es jedoch schwierig sicherzustellen, dass eine Spenderin nicht bereits in anderen Bundesländern mehrfach gespendet hat. „Es ist essenziell, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz hier nachgeschärft und eine zentrale Datenbank eingeführt wird. Das ist eine Frage der Sicherheit für die Empfängerinnen von Eizellen“, fordert Dr. Loimer. „Im Gegensatz zu anderen Ländern sind Eizellspenden in Österreich zwar erlaubt, doch ohne Werbung oder Informationskampagnen bleibt die Öffentlichkeit weitgehend uninformiert. Es bedarf einer Änderung der Gesetzgebung, die es ermöglicht, auf die dringende Notwendigkeit von Eizellspenden aufmerksam zu machen und potenzielle Spenderinnen besser zu erreichen“, ergänzt Christine Loimer abschließend. Christine und Leonhard Loimer setzen sich im Sinne ihrer Patienten und der potenziellen Spenderinnen für eine Verbesserung der Situation ein und rufen die Gesetzgeber zur dringenden Handlung auf.
Über Dr. Leonhard Loimer
Dr. med. Leonhard Loimer wurde 1963 in Gars am Kamp geboren. 1999 beendete er seine Fachausbildung für Gynäkologie und Geburtshilfe. 2002 eröffnete er sein erstes IVF-Institut, die Kinderwunschklinik in Thalheim bei Wels. 2009 folgte eine Beteiligung am IVF-Zentrum Pronatal in Budweis und 2011 die Übernahme des ehemaligen IVF-Zentrums von Doz. Dr. Kemeter in der Hadikgasse 82 im 14. Wiener Gemeindebezirk – jenes Zentrum, in dem das erste österreichische IVF-Baby gezeugt worden ist. Nach dem Verkauf beider Kliniken war der IVF-Experte bis Jänner 2019 als Geschäftsführer an beiden Standorten tätig. Im Juni 2020 eröffnete Leonhard Loimer sein Herzensprojekt, das Kinderwunsch Institut Dr. Loimer in Linz.
Forum
Diskutieren Sie über diesen Artikel
Insgesamt 0 Beiträge