Der Pranger, St. Margarethen
Mit der (Wieder)Verleihung des Marktrechtes 1642 erhielt St. Margarethen nicht nur das Recht, zu bestimmten Zeiten einen Jahrmarkt abzuhalten, sondern auch das Recht, einen Pranger aufzustellen, Richter und Räte zu wählen und das Bürgerrecht verleihen zu dürfen. In dieser Zeit gab es im Wesentlichen drei Gruppen von Strafen: Ehren-, Leib- und Lebensstrafen. Ehrenstrafen zu verhängen war Aufgabe der „niederen Gerichtsbarkeit“, in diesem Fall also der Marktrichter. „Strafwerkzeug“ für die Ehrenstrafen war der Pranger, an den der Bestrafte gefesselt und öffentlich der Schande preisgegeben wurde. Passanten konnten den am Pranger Stehenden ausspotten, beschimpfen, mit Unrat bewerfen. Die öffentliche Schande, die der Verurteilte zu dulden hatte, diente zum einen als Strafe, zum andern aber auch als Abschreckung.
Der St. Margarethener Pranger, ein gestufter quadratischer Pfeiler mit Pyramidenhelm, wurde vermutlich Mitte des 17. Jahrhunderts errichtet.