Soziale Netzwerke und deren Inhalte
Welches Kind nutzt heutzutage nicht soziale Netzwerke wie Facebook, Snapchat, Instagram, oder WhatsApp? Bei vielen amerikanischen Unternehmen ist das gesetzlich erlaubte Eintrittsalter 13 Jahre, wenngleich eine Registrierung auf den Plattformen oftmals nicht mit Echtdaten überprüft wird.
In jedem Fall gilt, die Regeln für die Nutzung gemeinsam mit Ihrem Kind aufzustellen und dann konsequent durchzusetzen. Dazu zählt neben der Nutzungsdauer auch die Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsgehalt der Inhalte. Es empfiehlt sich, bei den ersten Gehversuchen in den Netzwerken nach unterschiedlichen Darstellungen eines Themas zu suchen und gemeinsam zu reflektieren.
Achtung: Facebook hat laut AGB sämtliche Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte an den geteilten Daten! Und das auf allen FB-Plattformen, also auch FB-Messenger, WhatsApp und Instagram.
Achten Sie daher beim gemeinsamen Anlegen des Accounts darauf, dass die Privatsphäre-Einstellungen auf „Freunde“ gesetzt sind und nichts „öffentlich“ geteilt wird. Das ändert nichts daran, dass FB ab dem Zeitpunkt des Schreibens/Hochladens Rechteinhaber des Contents ist, sondern nur daran, wer diesen Content sehen darf. Auch die Nutzung eines Spitznamens anstelle des echten Nachnamens ist zu überlegen, da Kinder oftmals die Konsequenzen ihres Onlineverhaltens vor dem 15. Lebensjahr schwer abschätzen können. Das lohnt sich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt.
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