Ernährung

Too Good To Go: Neuer Mindesthaltbarkeits-Zusatz kommt in die österreichischen Regale

Zahlreiche Produzenten sagen: Unsere Produkte sind “Oft Länger Gut”

“Oft Länger Gut” ist ein Zusatzhinweis zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Die Initiative von Too Good To Go gemeinsam mit Lebensmittelproduzenten ermutigt Konsumentinnen und Konsumenten, ihre Sinne einzusetzen, bevor sie Lebensmittel entsorgen. Zum offiziellen Start der Initiative am 9. März haben sich bereits 12 Marken dazu bekannt, mitzumachen und den Zusatzhinweis auf ihre Produkte zu drucken.

Lebensmittelverschwendung stellt nach wie vor eine große Belastung für unseren Planeten dar. In der EU sind rund 10 % dieser Verschwendung auf Missverständnisse rund um Mindesthaltbarkeitsdaten zurückzuführen¹. Auch in Österreich hat rund jeder Fünfte Zweifel, ein Produkt nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums zu konsumieren² . Diese Wahrnehmung ändert eine heimische Initiative von Too Good To Go: Führende lokale sowie internationale Lebensmittelhersteller wie Berglandmilch, Recheis, Lorenz, Unverschwendet, Unilever oder Danone drucken das Zeichen “Oft Länger Gut” ab sofort neben das Mindesthaltbarkeitsdatum auf ihre Produkte. Sie animieren so die Konsumentinnen und Konsumenten, ihre Sinne nach dem Motto “Schauen, Riechen, Probieren” einzusetzen, bevor sie Produkte entsorgen. So werden weniger Lebensmittel verschwendet. Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler spricht der Initiative ihre Unterstützung aus.

Viele Lebensmittel schaffen es gar nicht erst bis auf den Teller, sondern landen im Müll, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde. Das ist schlecht für unsere Umwelt, für unser Klima und eine Verschwendung unserer wertvollen natürlichen Ressourcen. Und genau hier setzt die Kampagne ‘Oft Länger Gut’ an. Denn oft reicht es, zu riechen, zu schauen, oder zu schmecken. So können wir ganz einfach feststellen, ob die Lebensmittel mit gutem Gewissen auf dem Teller landen können. Ich freu mich sehr, dass sich Too Good To Go diesem wichtigen Thema annimmt und wünsche einen guten Start!

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler

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Zusatzhinweis, der direkt neben das Mindesthaltbarkeitsdatum auf die Produkte gedruckt wird
‘Oft Länger Gut’ ist eine Initiative, die viele starke Marken verbindet. Durch ihre kollektive Kraft können wir sehr viele Menschen erreichen. Und das absolut simpel und unmittelbar: bei jedem Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum direkt auf den Produkten. Das hat einen enormen Hebel gegen Lebensmittelverschwendung - denn zuhause wird immer noch am meisten verschwendet. Ich freue mich über jede weitere Marke, die einen Unterschied machen möchte und sich unserer Initiative gegen Lebensmittelverschwendung anschließt.

Georg Strasser, Country Manager von Too Good To Go

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Fruchtsaft, Chips und Milchprodukte sind oft länger gut

Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss sich eindeutig vom Verbrauchsdatum unterscheiden, sind sich die Produzenten einig. Denn ersteres ist ein Versprechen, dass Lebensmittel zumindest bis zum angegebenen Datum eine garantierte Qualität aufweisen – und kein, wie oftmals missverstanden, Wegwerf-Gebot. Viele Produkte wie Fruchtsaft oder Chips sind noch Wochen oder Monate nach dem Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar und oft einwandfrei. Auch Milchprodukte wie Butter oder Joghurt sind oft länger gut und eignen sich für den “Schauen, Riechen, Probieren”-Test. Doch gerade hier achten die meisten Österreicherinnen und Österreich besonders genau auf das Mindesthaltbarkeitsdatum, wie eine Umfrage ergeben hat. Nicht alle machen den Sinnestest und schauen das Joghurt an, riechen daran und probieren es: Dann wandert es bei jedem Fünften innerhalb der ersten zwei Tage nach Ablauf in den Müll².

Viele Produzenten schließen sich bereits an

Die Initiative von Too Good To Go vereint mit diesem Hinweis erstmals einflussreiche gesellschaftliche Kräfte, um nachhaltig die VerbraucherInnenwahrnehmung der Haltbarkeit zu ändern. Mit dabei sind zum offiziellen Start bereits 12 Lebensmittelhersteller, darunter Berglandmilch, Recheis, Danone, Lorenz oder Unilever. Ihre Produkte wie Eiscreme, Sandwiches, Nudeln, Milch, Chips oder Limonade werden den Hinweis neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum enthalten. Auch nach dem offiziellen Start möchte Too Good To Go weitere Partner für die Initiative gewinnen, damit keine Lebensmittel mehr aufgrund von Missverständnissen entsorgt werden.

Nachhaltigkeit ist in den Grundwerten von Berglandmilch und ihren Marken (Schärdinger, Tirol Milch, Stainzer, Lattella) stark verankert. Dazu gehören nicht nur eine nachhaltige Wirtschaftsweise von unseren Milchbauern bis hin zur Verpackung, sondern auch noch darüber hinaus. Für uns bedeutet es, Lebensmittelverschwendung wo immer möglich mit allen Mitteln zu vermeiden. Mit der Teilnahme an der Initiative ‘Oft Länger Gut’ möchten wir dieses Anliegen aktiv mittragen.

Josef Braunshofer, Generaldirektor Berglandmilch

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3 häufige Fragen & Antworten zum MHD

Wie unterscheidet sich das Mindesthaltbarkeitsdatum vom Verbrauchs- oder Ablaufdatum?
Antwort: Ablaufdatum ist die umgangssprachliche Bezeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Das MHD ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, die Lebensmittelproduzenten auf bestimmte Produkte drucken müssen. Es garantiert, wie lange ein Lebensmittel ohne Qualitätseinbußen mindestens genießbar ist. Das Verbrauchsdatum (“zu verbrauchen bis”) wird hingegen zum Beispiel auf Fleischverpackungen gedruckt und gibt an, wann ein Lebensmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr konsumiert werden sollte.

Kann ich meinen Sinnen wirklich vertrauen?
Antwort: In der Regel kann man durch einen Sinnestest verlässlich feststellen, ob ein Lebensmittel genießbar ist. Verändern sich Geschmack, Geruch oder Konsistenz, nehmen wir das zumeist intensiv und mit Ekel wahr. Es ist daher ratsam, die Aufmerksamkeit auf den Genuss des Lebensmittels zu legen, und sich nicht durch Einflüsse wie zum Beispiel den Fernseher ablenken zu lassen. Produkte, deren Verbrauchsdatum überschritten ist, sollen allerdings auch nach einem Sinnestest nicht mehr konsumiert werden.

Dürfen Produkte verkauft werden, wenn das MHD überschritten ist?
Antwort: Ja, Produkte dürfen grundsätzlich verkauft werden. Verkäuferinnen und Verkäufer muss allerdings garantieren können, dass das Lebensmittel ohne Bedenken konsumiert werden kann. Gerade bei Joghurt oder anderen verschlossenen Produkten ist das schwierig festzustellen. Aus diesem Grund werden Lebensmittel nach Ablauf des MHDs oft nicht mehr verkauft.

¹Studie der Europäischen Kommission (2018): https://op.europa.eu/s/oL2m
² Umfrage von Marketagent und Too Good To Go (Februar 2021), 550 Interviews, Sample repräsentativ für die
österreichische Bevölkerung

Quelle: Too Good To Go

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